Wann Curo Hilft

Bei Krankheiten und Operationen

Curo ist für Sie da!

Profitieren Sie durch unsere Beratung und Soforthilfe

Profitieren Sie von kostenloser Beratung und Soforthilfe durch qualifizierte Haushaltshilfen.  Wir übernehmen die sofortige Beantragung und die direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht dazu in der Lage sind, Ihre Hausarbeiten zu erledigen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Haushaltshilfe, deren Kosten ( je nach Fall ) von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.

Beispiele für Erkrankungen, die einen Anspruch auf Haushaltshilfe begründen, sind Krebs, Parkinson-Krankheit, Multiple Sklerose und fortgeschrittenes Rheuma und viele weitere. Zudem haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn Sie bereits Leistungen wie häusliche Krankenpflege, medizinische Rehabilitation, medizinische Vorsorgeleistungen oder Krankenhausbehandlungen nach § 39 SGB V erhalten.

Der gesetzliche Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei Erkrankung ist im Gesetz verankert. Gemäß § 38 SGB V sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten einer Haushaltshilfe zu übernehmen.

Je nach Lebenssituation haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen ohne Kind im Haushalt oder bis zu 26 Wochen, wenn ein Kind unter 12 Jahren bei Ihnen lebt. Bei Bedarf für ein behindertes Kind besteht ebenfalls ein Anspruch auf bis zu 26 Wochen. Die Kosten werden zu 90% von Ihrer Krankenkasse übernommen, und Sie zahlen lediglich eine Zuzahlung von 10%. Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrem spezifischen Fall.

Unterstützung von CURO

Anspruch auf Haushaltshilfe

Bei Krankheit oder nach einer Operation können Sie bei gesundheitlichen Einschränkungen auf Unterstützung zählen.

Eine Haushaltshilfe steht Ihnen in folgenden Fällen zu:

Rundum Sorglos

Curo übernimmt Beantragung, Bereitstellung und Abrechnung mit den Kostenträgern

Die Dauer des Anspruchs auf eine Haushaltshilfe besteht so lange, wie medizinisch notwendig und ärztlich bescheinigt. Je nach Fall werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Dieser Anspruch ist gesetzlich im § 38 SGB V verankert.

Unser Rundum-sorglos-Paket beinhaltet:

Unsere Haushaltshilfen bieten:

Jetzt Kontakt aufnehmen