Wann Curo Hilft

Bei Schwangerschaft und nach Entbindung

Soforthilfe

Haushaltshilfe über die Krankenkasse für Schwangere und nach Entbindung

In der Schwangerschaft oder nach der Entbindung können Sie bei gesundheitlichen Einschränkungen auf eine Haushaltshilfe zählen. Zum Beispiel, wenn Ihr Arzt Ihnen Bettruhe verordnet, Sie ins Krankenhaus oder in eine Tagesklinik müssen, frühzeitige Anzeichen wie Öffnung des Muttermunds, vorzeitige Wehen oder verkürzter Gebärmutterhals auf eine Frühgeburt hinweisen.
Die Haushaltshilfe wird so lange gewährt, wie sie medizinisch notwendig ist und von einem Arzt bescheinigt wird. Schwangere müssen keine Zuzahlung leisten, die Kosten werden zu 100 % von der Krankenkasse übernommen. Der Anspruch auf Haushaltshilfe ist gesetzlich im § 24h SGB V verankert.
Unser Rundum-sorglos-Paket umfasst die Beantragung und Bereitstellung der Haushaltshilfe sowie die direkte Abrechnung mit den Kostenträgern. Unsere Haushaltshilfen sind großartige Alltagshelfer, geschult, zuverlässig. Wir übernehmen Reinigung der Wohnräume, Kinderbetreuung, Einkaufen und Kochen sowie Wäsche waschen und bügeln.

Unterstützung von CURO

Anspruch auf Haushaltshilfe

In der Schwangerschaft oder nach der Entbindung können Sie bei gesundheitlichen Einschränkungen auf Unterstützung zählen.

Eine Haushaltshilfe steht Ihnen in folgenden Fällen zu:

Rundum Sorglos

Curo übernimmt Beantragung, Bereitstellung und Abrechnung mit den Kostenträgern

Die Dauer des Anspruchs auf eine Haushaltshilfe besteht so lange, wie medizinisch notwendig und ärztlich bescheinigt. Schwangere müssen keine Zuzahlung leisten, die Kosten werden zu 100 % von der Krankenkasse übernommen. Dieser Anspruch ist gesetzlich im § 24h SGB V verankert.

Unser Rundum-sorglos-Paket beinhaltet:

Unsere Haushaltshilfen bieten:

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